Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes
an unserer Schule ist die Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
mit dem Schwerpunkt Sprache und dass das Kind im Einzugsbereich der Schule wohnt.
Ist der Unterstützungsbedarf Sprache festgestellt, teilt das Schulamt den Eltern mit, an
welchen Bonner Förderschulen bzw. allgemeinen Schulen mit Gemeinsamen Lernen (GL),
Sie Ihr Kind anmelden können.
Fragen beantworten gerne
● die zuständige Grundschule
● das Schulamt für die Stadt Bonn
● die Astrid-Lindgren-Schule